Der Kfz-Haftpflichtschaden

In Deutschland ist ein Kfz-Haftplichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und damit ein fester Baustein jeder Autoversicherung. Sie hat den Zweck, die Schadenersatzansprüche der anderen Parteien (Dritten) abzudecken, die diesen durch Ihr Fahrrzeug bei einem Unfall entstanden sind. Sie deckt also keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab! – Für eigene Schäden kommt die Kaskoversicherung auf (sofern eine solche abgeschlossen wurde).

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Bei einem Kfz-Haftpflichtschadenfall können sich Unterschiede zwischen den gesetzlich zustehenden Ansprüchen und den vertraglich zugesicherten Ansprüchen ergeben. Dabei ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Der Geschädigte kann anstelle der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes den Geldbetrag verlangen, der für das Wiederherstellen (z.B. die Instandsetzung des Fahrzeugs) erforderlich wäre. Dazu ist das einschalten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen notwendig, welcher ein Schadengutachten erstellen und damit Ihren Schaden genau beziffern kann.

 

Das Gesetz sieht vor, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers tritt und den Schaden ersetzt.

Dabei werden alle Kosten die für das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes erforderlich sind, dem Schaden angerechnet und dann ersetzt. Auch die Kosten eines Kfz-Gutachtens werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Ein ganze Reihe von Ansprüchen kommen infrage, u.a.:

Schadensteuerung

Der Geschädigte gibt bei der Regulierung eines Kfz-Haftpflichtschadens die Richtung vor, d.h. er kann die Schadensteuerung übernehmen. Daher ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten genau zu kennen.

Schadenersatzrecht

Bei der Regulierung Kfz-Haftpflichtschaden wird Schadenersatzrecht angewandt. Daraus ergibt sich für Unfallgeschädigte in Deutschland eine sehr gute Absicherung verglichen mit anderen Ländern in der EU.

Schadengutachten

Im Schadenfall können Sie einen
Kfz-Sachverständigen beauftragen. Dies zählt
zu Ihren Rechten. Das Schadengutachten ist Teil des Schadenausgleichs und die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Gut zu wissen, dass das deutsche Schadenersatzrecht Sie im Schadenfall mit umfassenden Rechten ausstattet. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind Ihre Ansprüche geradezu üppig!

Ihre Ansprüche umfassen zum Beispiel:

  • Abschleppkosten
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten
  • Finanzierungskosten
  • Nutzungsausfall

Und auch die Kosten für ein neutrales Sachverständigengutachten oder einen Anwalt, der Ihre Interessen vertritt, fallen darunter.

Zum Vergleich: Die Kosten für Kfz-Sachverständige oder einen Rechtsanwalt müssen Geschädigte in vielen anderen Ländern selbst bezahlen.

Die regulierende Versicherung (des Unfallgegners) hat im Fall eines Kfz-Haftpflichtschadens deutlich weniger aktiven Gestaltungsspielraum.
Allerdings nur, wenn Sie Ihre Rechte kennen – sonst läuft es schnell umgekehrt!

Zusammengefasst könnte man sagen: Ein neutraler Kfz-Sachverständiger ist der erste wichtige Schritt für eine selbstbestimmte Schadenabwicklung!

Warum? Ein neutrales Kfz-Gutachten bildet in der Schadenabwicklung ein gutes Fundament für eine optimale Regulierung.

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