Verhalten nach einem Unfall​

So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig.

Auf dieser Seite finden Sie Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall. Jeder Unfall ist eine Ausnahmesituation. Lassen sich nicht vom Chaos überwältigen, sondern bewahren Sie Ruhe, so gut es geht. 
Wer ruhig und besonnen bleibt, trifft leichter die richtigen Entscheidungen. Zunächst muss allen am Unfall beteiligten Personen geholfen werden – erst danach kann es um die Sicherung Ihrer Ansprüche gehen.

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Verhalten nach einem Unfall​

So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig.

Auf dieser Seite finden Sie Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall. Jeder Unfall ist eine Ausnahmesituation. Lassen sich nicht vom Chaos überwältigen, sondern bewahren Sie Ruhe, so gut es geht. Wer ruhig und besonnen bleibt, trifft leichter die richtigen Entscheidungen. Zunächst muss allen am Unfall beteiligten Personen geholfen werden – erst danach kann es um die Sicherung Ihrer Ansprüche gehen.

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Korrektes Verhalten nach einem Unfall dient zunächst der Sicherheit. Doch auch eine saubere Schadenabwicklung beginnt direkt am Unfallort.
Hier geben wir Ihnen Tipps zu beiden Aspekten.

Gehen wir die Schritte zusammen durch. Es hat gekracht! Was tun Sie als Erstes?

1. Halten Sie unverzüglich an

Es spielt keine Rolle, ob Sie einen Unfall verursacht haben, an einem Unfall beteiligt sind oder einen Unfall direkt beobachtet haben.
Sie müssen unverzüglich anhalten und Hilfe leisten (§ 34 StVO).

Bewahren Sie Ruhe im Chaos! Nur mit einem klaren Kopf können Sie die richtigen Entscheidungen treffen!

2. Sichern Sie die Unfallstelle

Schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Damit werden auch andere Verkehrsteilnehmer auf die Unfallsituation aufmerksam. Dies ist wichtig,
um Folgeunfälle zu vermeiden. Ziehen Sie dann die Warnweste an.

Machen Sie sich die Situation bewusst, in der Sie sich befinden. Wie schwer war der Unfall? Gibt es Verletzte? Wo befinden sich diese?
Vielleicht sind andere Helfer in der Nähe. Teilen Sie untereinander wichtige Aufgaben auf!

Stellen Sie das Warndreieck in einem ausreichendem Abstand von der Unfallstelle auf. Der Abstand muss so bemessen sei, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren können.

Bei Nacht, bei Regen, bei Schneefall, im Nebel, in Kurven oder auf Kuppen ist mehr Abstand erforderlich als bei guten Sichtverhältnissen oder auf gerader Strecke. Diese Faustformel hilft: Wählen Sie als Mindestabstand die Höchstgeschwindigkeit in Metern, also z.B. 100 m Abstand bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h.

Verlassen Sie möglichst schnell die Fahrbahn; halten Sie sich nicht länger als nötig im Gefahrenbereich auf. Begeben Sie sich bei einem Unfall auf der Autobahn hinter die schützende Leitplanke. Hat sich der Unfall bei Dunkelheit ereignet, lassen Sie die Beleuchtung an, falls diese noch funktioniert. Dadurch sind die Unfallfahrzeuge ev. besser beleuchtet.

3. Leisten Sie Erste Hilfe

  • Bringen Sie Verletzte in eine stabile Seitenlage, falls erforderlich
  • Führen Sie Schritte zur Wiederbelebung aus, falls erforderlich
  • Retten Sie Personen aus dem Fahrzeug, falls dieses brennt (oder bei Wiederbelebung)
  • Versorgen Sie Wunden, z.B. Platz- oder Schnittwunden
  • Legen Sie die Füße hoch, falls der Kreislauf als Folge eines Schocks absackt
  • Spenden Sie Wärme, denn Unfallopfer kühlen schnell aus
  • Leisten Sie Beistand, indem Sie dem Unfallopfer das Gefühl geben, nicht allein zu sein

4. Verständigen Sie über 112 die Rettungsdienste falls erforderlich

Damit benachrichtigen Sie die Feuerwehr, Notarzt und Rettungswagen, wenn es Verletzte gibt, Personen eingeklemmt sind oder Unfallfahrzeuge geborgen werden müssen. Ebenso wenn Flüssigkeiten wie Öl oder Treibstoff ausgetreten sind.

Wenn Sie anrufen, denken Sie an die W-Fragen und gehen Sie diese nacheinander durch: Was ist passiert? Wann? Wo? Wer ist betroffen / beteiligt?
Wie ist es passiert? 
Legen Sie nicht gleich auf, sondern warten Sie Rückfragen Ihres Gesprächspartners in der Rettungsleitstelle ab.

5. Verständigen Sie über 110 die Polizei, falls erforderlich

Dies ist erforderlich bei Unfällen mit Personenschäden (Personen sind verletzt oder tot). Ebenso bei bei Unfällen mit einem höherem Sachschaden.
Außerdem in allen Fällen von Unfallflucht oder bei Verdacht einer Straftat (u.a. wenn Alkohol oder Drogen im Spiel waren oder gewesen sein könnten.)

Die Polizei sollte auch gerufen werden, wenn die Sachlage und damit ev. die Schuldfrage nicht klar sind. Oder wenn Personen beteiligt sind, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Halten Sie sich auch hier an die W-Fragen aus Punkt 4, und warten sie auch hier Rückfragen Ihres Gesprächspartners ab, bevor Sie auflegen.

6. Beweissicherung vornehmen

Dazu zählen z.B. Fotos, Skizzen, Notizen.

Verändern Sie Unfallspuren – etwa die Position von Fahrzeugen – möglichst erst, nachdem die Beweissicherung vorgenommen wurde.
Warten Sie z.B., bis die Polizei eingetroffen ist.

Blockieren Sie aber nicht wegen eines Bagetellschadens den Verkehrsfluss!

Wenn Sie selbst bei einem Bagatellschaden die Beweissicherung vornehmen, gehört dazu u.a. das Fotografieren der beschädigten Fahrzeuge in Übersichts- und Detailaufnahmen. Fotografieren Sie z.B. mit der Kamera Ihres Smartphones die Unfallstelle aus unterschiedlichen Richtungen. Haben Sie Sie keine Kamera zur Hand, skizzieren Sie die Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge auf einem Blatt Papier. Zeichnen Sie auch den Straßenverlauf und Verkehrschilder ein.

Zur Beweissicherung an der Unfallstelle gehört auch das Festhalten der Unfallspuren auf der Fahrbahn, z.B. mit Kreide. Wie standen die Fahrzeuge?
Wie die Räder? Ebenso weitere Spuren.

Machen Sie sich außerdem zu diesen Punkten:

Zur Fahrbahnbeschaffenheit: ist die Straße eben oder wellig? Ansteigend oder abfallend? Ist der Fahrbahnbelag nass, trocken, vereist?
Sind Fahrbahnschäden zu erkennen?

Zum Wetter und den Sichtverhältnissen: scheint die Sonne? Regnet oder schneit es? Geht Wind? Herrscht Nebel oder Dunst?
Hat die Dämmerung begonnen? Waren die Scheinwerfer der Fahrzeuge eingeschaltet?

Zur Verkehrsführung: ist der Straßenverlauf übersichtlich oder unübersichtlich? Machen Sie Angaben zur Beschilderung,
zu Fahrbahnmarkierungen und Signalgebung (Ampelschaltung).

7. Unfallbericht und Zeugen

Notieren Sie die Namen, Adressen mit Telefonnummern von Zeugen. Halten Sie auch die Kennzeichen von Fahrzeugen in der Nähe fest (z.B. mit Fotos). Zeugen können im Streitfall sehr wichtig sein.

Erstellen Sie als nächstes mit den am Unfall beteiligten Personen einen Unfallbericht. Alle Beteiligten sollten diesen unterschreiben.
Diese Unterschrift ist keine Schuldanerkenntnis!

Haben Sie keinen Unfallberichtsbogen zur Hand, so notieren Sie mindestens diese Daten:

Unfallort, Unfallzeit, Unfallhergang, Fahrer, Halter, beteiligte Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen, Versicherungsdaten, Namen und Dienststelle der Polizeibeamten.

8. Worauf Sie noch achten sollten

Verhalten Sie sich ruhig und bleiben Sie sachlich. Lassen Sie sich nicht vom Verhalten des Unfallgegners einschüchtern.
Und: Entfernen Sie sich keinesfalls unerlaubt vom Unfallort!

Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis, auch wenn die Sachlage klar scheint, denn dadurch würden Sie ohne Not Ihren Versicherungsschutz gefährden. Mit einem Unfallbericht sind Sie hingegen stets auf der sicheren Seite.

Halten Sie sich gegenüber Polizeibeamten mit unbedachten Aussagen zurück. Sagen Sie z.B. dass Sie Angaben zum Unfallhergang nachreichen werden. Selbst wenn Sie schweigen, können daraus keine für Sie nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Lesen Sie das von den Polizeibeamten angefertigte Unfallprotokoll gut durch. Gibt es Unstimmigkeiten, lassen Sie diese von den Polizeibeamten korrigieren. Notieren Sie den Namen des ermittelnden Beamten und dessen Dienststelle, damit Sie ggf. Informationen nachreichen können.

Lassen Sie sich nicht von unseriösen Unfallhelfern und “unbürokratischer schneller Hilfe” der Versicherung blenden, denn diese Art von ‘Hilfsbereitschaft’ hat häufig finanzielle Gründe.

Sie haben sich an alle hier genannten Punkte zu richtigem Verhalten nach einem Unfall gehalten. Nun ist erstmal keine Eile angesagt!

Wir empfehlen: Treffen Sie keine vorschnellen Vereinbarungen, denn unüberleg getroffene Entscheidungen können sich schnell als teuer herausstellen.

Sie haben Zeit. Holen Sie sich in Ruhe Informationen über Ihre Rechte und Pflichten ein. Fragen sie außerdem eine neutrale Partei um Rat, z.B. einen Sachverständigen oder einen Rechtsanwalt. Sachverständige und Rechtsanwälte verfolgen keine Eigeninteressen. Behalten Sie die Schadenabwicklung in Ihren Händen, indem Sie z.B. einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.

Und sammeln Sie alle Belege, die im Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen, denn damit können Sie später Ihre Ansprüche exakt belegen

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So verhalten sich bei Bagatellschäden richtig

Kleinere Blechschäden, bei denen die Sachlage klar ist, können Sie ohne weiteres selbst regeln, d.h., ohne die Polizei einzuschalten.
Beachten Sie dabei folgende Punkte:

Auch (und gerade) bei Bagatellschäden ist eine ordentliche Beweissicherung wichtig; andernfalls kann es passieren,
dass Sie bei der Schadensregulierung das Nachsehen haben.

Füllen Sie zusammen mit den anderen am Unfall beteiligten Personen einen Unfallbericht aus (gibt es als Vordruck zu kaufen).
Alle Unfallbeteiligten unterschreiben diesen. 
Notieren Sie sich außerdem Namen, Adressen und Telefonnummern von Unfallzeugen!

Was tun, wenn keine Unfallbeteiligten anwesend sind?

Typisches Beispiel hierfür: Jemand fährt ein parkendes Fahrzeug an. So verhalten Sie sich in diesem Fall richtig:
Bleiben Sie an der Unfallstelle. Geben Sie sich gegenüber anderen Personen (z.B. Anwohnern oder Zeugen zu erkennen).
Entfernen Sie sich nicht unerlaubt vom Unfallort: dies ist eine Straftat!

Für das Delikt Unfallflucht spielt es keine Rolle, ob es ein Bagatellschaden war oder nicht. Einen Zettel mit Name und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer zu klemmen, reicht nicht … Jedenfalls nicht ohne eine “angemessene” Wartezeit. Ob die Zeit angemessen ist,
richtet sich nach der Tageszeit, der Schwere des Unfalls sowie dem Unfallort.

Die Untergrenze einer angemessenen Wartezeit liegt bei 30 Minuten. Besser ist es, danach die Polizei anzurufen und den Schaden zu melden.

Gefährden Sie nicht Ihren Versicherungsschutz, indem Sie ein Schuldeingeständnis unterschreiben. Machen Sie dies auch dann nicht,
wenn der Schadendshergang klar ist.

Und: Fotografieren und dokumentieren Sie auch hier den Schaden.

Außerdem stellt sich die Frage: Sollen Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen oder soll die Versicherung den Schaden regulieren?

Bei kleinen Schäden kann es sich lohnen, den Schaden selbst zu bezahlen und so Ihren Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten.
Lassen Sie dazu von der Versicherung den Beitrag nach einer Höherstufung ausrechnen.

Diese Fragen tauchen typischerweise nach einem Unfall auf:

  • Wie hoch ist der Gesamtschaden durch den Unfall?
  • Gutachten oder Kostenvoranschlag? Wann benötige ich was?
  • Wie gehe ich nach einem Bagatellschaden am besten vor?
  • Ist eine Reparatur bei meinem Fahrzeug wirtschaftlich sinnvoll?
  • Welche Alternativen zur Reparatur gibt es?
  • Wie lange dauert die Reparatur?
  • Wie berechne ich die Höhe des Nutzungsausfalls?
  • Welche Risiken können durch die Reparatur entstehen?
  • Ist mein Fahrzeug nach der Reparatur im Wert gemindert?
  • Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
  • Welche Alternativen zur Reparatur habe ich?
  • Ist ein Schadengutachten in meinem Fall sinnvoll?

Die Antworten auf diese Fragen können wir Ihnen alle bei einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch geben.

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