Erstellung einer Fahrzeugbewertung​

Um eine Fahrzeugbewertung erstellen zu können, ist eine Besichtigung und Untersuchung des Fahrzeugs erforderlich. Ohne eingehende Prüfung kann der Wert nur annäherungsweise ermittelt werden.

In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, etwa weil das Fahrzeug gestohlen wurde, muss der Sachverständige den Wert anhand von Unterlagen und Angaben zum gewünschten Stichtag schätzen.

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Erstellung einer Fahrzeugbewertung​

Um eine Fahrzeugbewertung erstellen zu können, ist eine Besichtigung und Untersuchung des Fahrzeugs erforderlich. Ohne eingehende Prüfung kann der Wert nur annäherungsweise ermittelt werden.

In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, etwa weil das Fahrzeug gestohlen wurde, muss der Sachverständige den Wert anhand von Unterlagen und Angaben zum gewünschten Stichtag schätzen.

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Die Grundlage der meisten Fahrzeugbewertungen bilden die Marktdaten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder der Firma Schwacke.

Oldtimer werden meist anhand der Marktdaten von Classic-Data bewertet. Und bei Sonderfahrzeugen stellt der Sachverständige meist eigene Marktforschungen an.

Welche Faktoren haben wesentlichen Anteil an der Fahrzeugbewertung?

  • Fahrzeugzustand
  • Fahrzeugverschleiß
  • Fahrzeugschäden
  • Pflegezustand
  • Sonderausstattung
  • Laufleistung

Man sieht: schon aufgrund der Vielzahl der zu berücksichtigten Faktoren, ist eine genaue und nachvollziehbare Bewertung nur durch eine Besichtigung und Untersuchung des Fahrzeugs zu leisten.

Und genau dies ist die Aufgabe eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen.

 

Spricht man vom Fahrzeugwert, kommt es auf die genaue Definition des Begriffs an. Deshalb wird vor einer Bewertung der Wertbegriff festgelegt; er bildet den Wertmaßstab. So macht es beispielsweise einen Unterschied, ob das Fahrzeug privat erworben worden ist oder über einen Händler gekauft oder verkauft wird.

Sehen wir uns die einzelnen Wertbegriffe einmal näher an.

Da wäre zunächst der Wiederbeschaffungswert. Dieser Wert gibt den Preis an, der für ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler in der Region zu bezahlen wäre.

Häufig kann man den Wiederbeschaffungswert auch mit dem Händlerverkaufswert gleichsetzen.

Der Wiederbeschaffungswert spielt eine wichtige Rolle bei Kfz-Haftpflichtschäden, wenn für die Ermittlung der Reparaturkosten die Angabe des Wiederbeschaffungswertes erforderlich ist. Auch bei Kfz-Kaskoschäden wird üblicherweise auf den Wiederbeschaffungswert abgestellt. Eine Ausnahme bilden Oldtimer. Hier achtet der Kfz-Sachverständige besonders auf den Marktwert.

Als nächstes der Händlerverkaufswert: Dieser bildet die Grundlage für das Ermitteln des Wiederbeschaffungswertes. Er lässt sich aus der Schwacke Liste oder den Daten der DAT entnehmen. Es handelt sich dabei um Durchschnittswerte, die kontinuierlich aus den Ankäufen und Verkäufen bei Gebrauchtwagenhändlern ermittelt werden. Sie gelten für fahrbereite und verkehrssichere Fahrzeuge ohne Mängel. Abweichungen bei der Laufleistung kann der Kfz-Sachverständige mithilfe von Korrekturtabellen berücksichtigen.

Händlereinkaufswert

Dieser ist ebenfalls in den Marktdaten von Schwacke und DAT zu finden und wird auf die gleiche Art wie der Händlereinkaufswert ermittelt.Der Händlereinkaufswert wird für die steuerliche Bewertung genutzt; immer dann, wenn es um den erzielbaren Veräußerungswert eines Fahrzeugs geht.
Konkret beispielsweise bei einem Verkauf eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen.

Veräußerungswert

Dieser kann mit dem Händlereinkaufswert gleichgesetzt werden. Als Begriff wird er häufig in Kfz-Gutachten anstelle von Händlereinkaufswert benutzt.Wir durch einen Unfall der Wagen zu einem wirtschaftlichen Totalschaden, schätzt der Kfz-Sachverständige nicht nur die Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert, sondern stellt auch den erzielbaren Verkaufserlös fest.

Dieser Wert wird dann auch Veräußerungswert oder Restwert bezeichnet.

Es handelt sich dabei bei genauerer Betrachtung um einen Händlereinkaufswert, bei dem der Unfallschaden sowie weitere, den Wert beeinflussende Faktoren berücksichtigt werden.

Restwert

Restwertangaben tauchen überwiegend in Kfz-Gutachten auf. Siehe auch ‘Veräußerungswert’.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) hat 1990 empfohlen, den Restwert eines beschädigten Fahrzeugs festzustellen, sobald die Reparaturkosten 70% des Wiederbeschaffungswerts betragen würden. Zur Untermauerung werden dazu im Gutachten oftmals typische Angebote von Gebrauchtwagenaufkäufern genannt.

Zeitwert

Veraltet für ‘Händlereinkaufswert’. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, haben die Versicherungsegesellschaften früher nur den Zeitwert ersetzt; heute wird generell der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dieser ist in der Regel höher. Eine Ausnahme bildet der Marktwert (nächster Punkt).

Marktwert

Dieser entspricht dem Handelswert von Privatfahrzeugen. Der Marktwert wird mehrwertsteuerneutral angegeben. Er wird für Fahrzeuge benötigt, die nicht oder nur selten gewerblich gehandelt werden, also etwa Oldtimer oder individuell umgebaute Fahrzeuge.

Wichtig zu wissen: Der Marktwert liegt wesentlich unter dem Wiederbeschaffungswert. Oftmals kann dieser bei diesen Fahrzeugen in der eigentlichen Definition als Händlerverkaufswert nicht festgestellt werden.

Spezielle Marktspiegel für Oldtimer beobachten den privaten Fahrzeughandel oder den Handel auf Auktionen und können so realistische Angaben zum Marktwert machen. Der Marktwert spielt auch für die Höhe des Versicherungsbeitrags in der Kaskoversicherung für Oldtimer ein Rolle. Dabei gilt: Sonderversicherungen für Oldtimer-Kasko sind zwar preiswert, entschädigen jedoch lediglich auf Grundlage des Marktwerts.

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