Kfz-Gutachten wann sinnvoll?

Der wohl häufigste Grund, ein Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben, sind Fahrzeugschäden als Folge eines vorausgegangenen Verkehrsunfalls. In einem solchen Schadenfall, werden verschiedene Versicherungen (im Sinne von Versicherungsarten) tätig, um sowohl materielle als auch immaterielle Schäden auszugleichen.

So wird beispielsweise zwischen einem Haftpflichtschadenfall und  einem Kaskoschadenfall unterschieden. Beide decken unterschiedliche Ansprüche ab. Und beide beschreiten, je nach Ausgangssituation, unterschiedliche Lösungswege. Sehen wir uns einmal die Unterschiede bezogen auf das Kfz-Gutachten näher an:

Ein Kfz-Gutachten ist grundsätzlich hervorragend geeignet, die meisten Ihrer Ansprüche, die Sie erheben könnten, detailliert zu belegen.

Um Ansprüche erheben zu können, muss man sie erstmal kennen und Sie dann belegen – meist gegenüber einer Versicherung. Dafür bieten sich unterschiedliche Wege an.

Jeder dieser Wege hat Vor- und Nachteile.

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter verfolgt keinerlei Eigeninteresse und steht darüber hinaus in keinem Interessenkonflikt mit einer der anderen Parteien. Er bietet die größtmögliche Sicherheit bei der Abwicklung eines Fahrzeugschadens, indem er sämtliche Lösungswege offenlegt, und so für alle weiteren Schritte eine tragfähige Basis schafft.

Sie sollten daher in einem Schadenfall großen Wert auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter legen, einen Gutachter, den Sie selbst auswählen.

Worauf sollte man bei der Beauftragung eines eigenen Kfz-Gutachters achten?

Das Regulieren eines Schadens über ein neutrales Kfz-Gutachten ist in der Regel der optimale Weg. In einigen Fällen können jedoch auch Gründe dagegen sprechen. Einen eigenen Kfz-Gutachter zu beauftragen empfiehlt sich zunächst im Kfz-Haftpflichtschadenfall, bei dem also ein Unfall vorausging, an dem Sie keine Schuld tragen.

Im Vergleich dazu der Kfz-Kaskoschadenfall: hier übt die Versicherung ihr Weisungsrecht aus, d.h. sie bestimmt den Kfz-Gutachter selbst.

Würden Sie in einem Kaskoschadenfall einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen, geschähe dies auf eigene Kosten! Die Kosten für den Versicherungsgutachter trägt hingegen die Versicherung. In Fällen, in denen sie keine Schuld am Unfall tragen, haben Sie Anspruch auf einen eigenen Kfz-Gutachter.

Ein Kfz-Gutachten ist dann gerechtfertigt, wenn die Schadensumme über der Bagatellgrenze liegt, die derzeit bei rund 750 Euro liegt.

Nehmen wir an, das ist erfüllt …

Dann liegt die Entscheidung für oder gegen ein Kfz-Gutachten allein bei Ihnen. Entscheiden Sie sich dafür, muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen, dazu ist sie per Gesetz verpflichtet.

Immer wieder werden wir gefragt: Kann ich auch ohne Haftungszusage der Versicherung einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen? 

Meist ist Folgendes vorausgegangen:

Die gegnerische Versicherung hat die Haftung noch nicht schriftlich bestätigt, doch Sie stehen unter erheblichem Druck. Sie möchten die Schadenabwicklung schnell erledigt wissen … Sie möchten jedoch rasch Ihre Mobilität zurück! – Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt zur Beauftragung eines Kfz-Gutachters, verunsichert deshalb viele.

Ist die Schuldfrage klar, lässt die schriftliche Haftungsbestätigung der Versicherung meist nicht lange auf sich warten, ist also häufig eine reine Formalität.

Das bedeutet: Das Risiko, einen eigenen Kfz-Gutachter zu beauftragen, ist in Fällen klarer Haftung gering; ganz ausgeschlossen ist es aber nicht, dass die Versicherung die Haftung ablehnt.

Zum Glück gibt es dafür eine Lösung: Wir bieten Ihnen zunächst eine kostenlose Beweissicherung an! Auf diese Weise sind Sie abgesichert und können ohne Verzögerung die nächsten Schritte unternehmen.

Sie sind deshalb auf der sicheren Seite, weil wir das Kfz-Gutachten erst dann erstellen, wenn die Schadenregulierung begonnen hat. Konkret: Wenn die gegnerische Versicherung eine Haftungszusage erteilt hat.

So ist stets sichergestellt, dass Sie auf keinen Fall das Kfz-Gutachten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Sie haben also maximale Kostensicherheit.

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