Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Eine typische Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall beginnt häufig damit, dass die Versicherung erklärt, dass sie kein Kfz-Gutachten benötige, sondern dass ein Kostenvoranschlag mit Fotos genüge.

Ein geschickter Schachzug! Das Motiv dahinter scheint klar: die Versicherung möchte über die Strategie “Kostenvoranschlag” das Geld für den Kfz-Sachverständigen sparen.

Doch auf den zweiten Blick wird deutlich: Hier geht es um mehr!

Sehen wir uns das einmal näher an:

Weshalb fordert die gegnerische Versicherung eigentlich einen Kostenvoranschlag mit Fotos an?

Bei einem Haftpflichtschaden, d.h. wenn Sie am Unfall keine Schuld tragen, können Sie als Geschädigter bei der Schadenregulierung den Ton angeben. Doch dafür müssen Sie ihre Rechte kennen – andernfalls übernehmen sofort die Profis bei der Versicherung das Ruder. Deren Maxime lautet schlicht und ergreifend:

“Jeder Schadenfall wird so kostengünstig wie möglich abgewickelt!”

Um das zu erreichen, möchte die Versicherung als erstes einen Kostenvoranschlag von Ihnen.
Dadurch entstehen der Versicherung sofort im späteren Verlauf viele Vorteile:

Zuallererst: Der Kostenvoranschlag kostet die Versicherung nichts. Nicht nur das: Die Arbeit macht auch noch jemand anderes, in diesem Fall die Werkstatt …

Dann: Der Kostenvoranschlag ist bei näherer Betrachtung ein verbindliches Versprechen der Werkstatt einen Schaden zu einem bestimmten Preis auszuführen.

  • Reparatur zu einem bestimmten Preis
  • Kunde stellt Anfrage über die Kosten
  • Kfz-Betrieb X rechnet alles aus
  • Kostenvoranschlag ist unentgeltlich

Das hört sich aus Sicht der Versicherung alles sehr gut an …

Das Zweckentfremden eines Kostenvoranschlags, um damit einen Schaden mit der Versicherung abzurechnen, lässt sich die Werkstatt jedoch bezahlen.

Die Versicherung wiederum verweist dann häufig darauf, dass Kostenvoranschläge doch unentgeltlich erstellt würden – und lehnt die Kosten dafür ab.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie, wenn Sie mit einem Kostenvoranschlag arbeiten möchten, vorab klären, wer die Kosten dafür übernimmt – um nicht am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Sehen wir uns das einmal näher an:

Ein Schadengutachten sorgt für Transparenz

Das Honorar, dass der Kfz-Sachverständiger verlangt, ist nicht der einzige Dorn im Auge der Versicherung. Sein Gutachten bringt auch Transparenz in den Schadenfall.
Das Feststellen der Schadenhöhe ist nach einem Unfall einer von vielen Schritten. Jeder der beteiligten Parteien verfolgt andere (stets eigene) Interessen.
Was fehlt, ist ein neutraler Blickwinkel.

Sowohl im Autohaus als auch bei der Versicherung arbeiten Profis, die schon hunderte, wenn nicht tausende Schäden reguliert haben und sich in der Materie bestens auskennen.

Ein neutrales Kfz-Gutachten schützt Sie davor, zum Spielball der Schadenprofis zu werden! Es hilft Ihnen außerdem dabei, mehr Ansprüche durchzusetzen.

Ohne Kfz-Gutachten häufig weniger Ansprüche!

Ihre Ansprüche nach einem Schaden können umfangreicher sein, als Sie zunächst vielleicht glauben. Doch nur wer seine Ansprüche kennt, kann diese auch durchsetzen.

Am besten wird das anhand eines Vergleichs deutlich:

In der einen Ringecke der Kfz-Kostenvoranschlag – Er besteht lediglich aus einer Kalkulation. Mehr bringt er nicht auf die Waage …
Ansprüche wie Minderwert und Ausfallkosten werden nicht ermittelt, gehen also zu Ihren Lasten.

In der anderen Ringecke der unabhängige Kfz-Sachverständige – Er ermittelt neben den reinen Reparaturkosten viele weitere schadenrelevante Positionen …Wie Minderwert und Ausfallkosten. Gute Aussichten, dass diese nicht zu Ihren Lasten gehen! Ein neutraler Kfz-Sachverständiger hat aus Sicht des Versicherers eine teurere Schadenregulierung zur Folge. Er kostet den Versicherer nicht nur das Gutachterhonorar, sondern bringt mit seinem Kfz-Gutachten auch Transparenz in den Schadenfall und damit auch Klarheit in Ihre Ansprüche.

Prognoserisiko und Reparaturkostenausweitung

Bei einem Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko der Kfz-Werkstatt. Falls sich später die Reparatur teurer erweist, als zunächst angenommen passiert häufiges Folgendes:

 Der Versicherer beruft sich auf den niedrigeren Kostenvoranschlag, lehnt die Übernahme der zusätzlichen Kosten ab und wälzt sie so auf den Geschädigten (Sie!) ab.

 Na, toll …

Beim Kfz-Gutachten liegt das Prognoserisiko beim Kfz-Sachverständigen. Und kommt es zu einer Ausweitung der Reparaturkosten, dann kommt die Versicherung für die tatsächlichen Reparaturkosten auf.

Gut zu wissen!

Das Risiko einer Schadenabwicklung ohne Beweissicherung

Möchten Sie eine möglichst aussagekräftige Beweissicherung, nachdem es zu einem Unfall / Haftpflichtschaden gekommen ist?

Dann bedenken Sie: Ein Kostenvoranschlag hat so gut wie keinen beweissichernden Charakter.
Sollte es im Laufe der Schadenregulierung Schwierigkeiten oder Verzögerungen geben, dann stehen Sie als Geschädigter mit einem wenig aussagekräftigen Stück Papier der Werkstatt da. Also so gut wie mit leeren Händen …

Im Vergleich dazu das Kfz-Gutachten: Es bietet Ihnen im Vergleich zum Kostenvoranschlag umfassenden
Schutz, und zusätzlich steht Ihnen der Rechtsweg in all seiner Pracht offen. Schon die kleinste Variante eines Kfz-Gutachtens,
das Kurzgutachten enthält die Merkmale eines Beweissicherungsgutachtens und bietet damit guten Schutz nach einem Verkehrsunfall!

Immer dann, wenn es bei der Schadenfallabwicklung hakt, kommen Sie in der Regel mit einem Kfz-Kostenvoranschlag nicht weiter.

Die Nachteile sind zusammengefasst:

• Fehlende Beweissicherung
• Fehlende Rechtssicherheit im Streitfall
• Ungedecktes Prognoserisiko bei Reparaturkostenausweitung

Sehen wir uns als nächstes die formalen Unterschiede einmal näher an.

Umfang eines typischen Kfz-Gutachtens

Das Kfz-Gutachten ist viel umfangreicher und detaillierter als ein Kostenvoranschlag. Neben der reinen Kalkulation werden darin alle weiteren schadenrelevanten Punkte aufgeführt.

Jedes Kfz-Gutachten ist eine von einem Kfz-Sachverständigen abgegebene, nachvollziehbare und nachprüfbare Beurteilung eines Schadensereignisses.
Der Kfz-Sachverständige erstellt es aus einem grundsätzlich neutralen Blickwinkel, unabhängig und nicht an fremde Weisungen gebunden. Der darin
beschriebene Sachverhalt wird auf eine Weise dargestellt, die auch für Nichtfachleute verständlich ist.

Anders als beim Kostenvoranschlag liegt das Prognoserisiko beim Kfz-Sachverständigen:

Sollte sich bei der Reparatur ein höherer Schaden herausstellen, als zunächst angenommen wurde, muss sich die Versicherung an die tatsächlich anfallenden unfallbedingten Reparaturkosten halten. In diesem Fall untersucht der Kfz-Sachverständige die zusätzlich eingetretenen Schäden und erstellt daraus eine Reparaturkostenausweitung. Der Umfang des Sachverständigengutachtens variiert je nach Schadenart und Schadenhöhe und schwankt auch von Unfallfahrzeug zu Unfallfahrzeug.

Es werden darin neben den reinen Ermittlungen zum eingetretenen Schaden auch folgende Punkte berücksichtigt:

• Fahrzeugzustand
• Fahrzeugalter
• Gesamtlaufleistung
• Serien- und Sonderausstattung

Außerdem u.a. die reparierten (oder nicht reparierten) Vor- und Altschäden sowie alle werterhaltenden und werterhöhenden Investitionen in das Fahrzeug.

Da kommt Einiges zusammen.

Umfang eines typischen Kfz-Kostenvoranschlags

Beim Kostenvoranschlag können wir uns viele der eben genannten Punkte sparen.
Er besteht meist lediglich aus einer Kalkulation, in der die Reparaturkosten ermittelt werden, und einigen wenigen weiteren Punkten.

Bei einem Schaden von €1300 besteht der Kfz-Kostenvoranschlag typischerweise aus 2 DIN-A4 Seiten und enthält kaum mehr als die Kostenaufstellung.

Nehmen wir zum Vergleich dazu das Kfz-Gutachten für den gleichen Schaden:

Dieses umfasst typischerweise 10 DIN-A4 Seiten und enthält u.a. eine detaillierte Fotodokumentation als Anlage, die der Beweissicherung dient.

Geht es um eher geringe Schäden an Ihrem Fahrzeug, bewegen Sie sich als Geschädigter mit einem Kostenvoranschlag unserer Ansicht nach auf dünnem Eis.
Die Versicherung bezahlt in diesem Beispielfall kein Kfz-Schadengutachten, weil es sich aus deren Sicht noch um einen einen Bagatellschaden handelt.
Andererseits reicht hier ein Kostenvoranschlag häufig nicht aus, um alle schadenrelevanten Positionen ohne verbleibendes Risiko für Sie als Geschädigten zu ermitteln.

In Fällen wie diesem bieten wir daher den Geschädigten das Erstellen eines Kurzgutachtens an und ermitteln darin alle Werte, Sie für die weitere Schadenabwicklung benötigen.

Weitere Unterschiede zwischen Kfz-Gutachten und Kostenvoranschlag

Der Kfz-Sachverständige berücksichtigt beim Erstellen des Kfz-Gutachtens stets die gesetzlichen Bestimmungen und zusätzlich die aktuelle Rechtsprechung.
Handelt es sich um ein Kaskogutachten, berücksichtigt er außerdem den zu Grunde liegenden Versicherungsvertrag, etwas, das einem Kostenvoranschlag keine Beachtung findet.

Er gleicht außerdem die Fahrzeugpapiere und die tatsächlichen technischen Daten des Fahrzeugs ab; beim Kostenvoranschlag werden diese einfach aus dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) übernommen. Ebenso unterzieht er jeden Sachverhalt einer Plausibilitätsprüfung durch; beim Kostenvoranschlag werden die Schäden ohne besondere Prüfung kalkuliert.

Hinzu kommt: Im Kostenvoranschlag bleiben Vorschäden und Altschäden unberücksichtigt, wobei doch gerade die für die Schadenabwicklung wichtig sind.

Im Kfz-Gutachten geht der Kfz-Sachverständige explizit auf Vorschäden und Altschäden ein.

Tipp: Liegen bei einem Fahrzeug Vorschäden oder Altschäden vor, empfehlen wir auf alle Fälle das Kfz-Gutachten; ein Kostenvorschlag reicht hier aus unserer Sicht nicht aus.

Im Kostenvoranschlag erfolgt auch keine Abschätzung, ob der angenommene Reparaturweg überhaupt angemessen und ob er bei der gegnerischen Versicherung durchgestzt werden kann. Der im Kfz-Gutachten genannte Reparaturweg berücksichtigt stets die technischen Voraussetzungen und ob die Reparatur mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand ausgeführt werden kann.

Der Kfz-Sachverständige bezieht in seine Empfehlungen u.a. Vorschäden und Altschäden, Laufleistung und Fahrzeugalter mit ein.

Auf diese Weise entsteht, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der gegebenen Rahmenbedingungen ein durch und durch angemessenes Kfz-Gutachten. Ein Kostenvoranschlag weist auch nicht auf mögliche Risiken hin, etwas, das bei einem Kfz-Gutachten stets passiert, und was dem Geschädigten viel mehr Sicherheit gibt. Nur wenn Sie als Geschädigter alle relevanten Informationen haben, können Sie auch die richtigen Entscheidungen treffen!

Bei keiner Schadenabwicklung ist der Vorlauf vorher absehbar. Unstimmigkeiten über den Schadenumfang oder den Unfallhergang können immer auftreten.

Und dann gilt: Als Geschädigter sind Sie beweispflichtig! Und Sie müssen Ihren Schadenersatz in genauer Höhe belegen.

Ein Kfz-Kostenvoranschlag kann wenig zur Beweissicherung beitragen. Tauchen Schwierigkeiten auf, kann es sein, dass Sie auf einen Teil der Ihnen zustehenden Entschädigung sitzen bleiben.

Ein Beweissicherungsgutachten dokumentiert Schaden genau. Speziell die Fotodokumentation, die daran enthalten ist, hat schon so manchem Geschädigten geholfen, siegreich aus einer juristischen Aufarbeitung hervorzugehen.

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