Schadenarten und Ansprüche

In einem Schadenfall können Ihnen als Geschädigten verschiedene Ansprüche zustehen. Dieses Wissen nützt ihnen jedoch nur etwas, wenn Sie a) diese Ansprüche kennen und b) auch einfordern! Vielen Geschädigten gehen Ansprüche wie das Recht auf Wertminderung oder das Recht auf ein Schadengutachten verloren, und zwar nur deshalb, weil sie diese nicht konkret fordern. 

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Betrachtet man das geltende deutsche  Schadenersatzrecht unter der Lupe, stellt man fest, dass dieses im Vergleich zu anderen europäischen
Ländern ein Höchstmaß an Entschädigung vorsieht. Geschädigte haben z.B. Anspruch darauf, dass der Zustand vor dem Schadenereignis
wiederhergestellt wird. Ansprüche aus einem Kfz-Kaskoschadenfall unterscheiden sich jedoch stark von denen eines Haftpflichtschadens. 

Es lohnt sich, über die Rechte und die Pflichten als Geschädigter genau informiert zu sein. So können Sie auch bei einem Kfz-Haftpflichtschadenfall
– wenn Sie am Unfall selbst keine Schuld haben – einiges bewegen. So kann z.B. ein Kfz-Gutachten viel Klarheit in einem Schadenfall schaffen. 

Was aber viele nicht wissen: So ein Gutachten zählt zur Schadenersatzsumme. 
Es wird Ihnen also von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Das gleiche gilt für die Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Interessen von einem Anwalt wahrnehmen lassen!

Welche Ansprüche können Sie im Schadenfall geltend machen?

  • Wichtig: In allen Fällen, in denen Sie eine Schadenersatzforderung stellen, müssen Sie Ihre Ansprüche nachweisen – und durchsetzen. Zusätzlich zum technischen Schadenumfang am Fahrzeug können Sie in vielen Fällen weitere Schadenersatzansprüche, z.B. Schmerzensgeld oder Verdienstausfall, geltend machen.
  • Für die Ermiitlung von Art und Höhe Ihrer Schadenersatzansprüche empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser sorgt für Waffengleichheit zwischen Ihnen und den Profis beim Versicherer.
  • Sind die Voraussetzungen für ein Schadengutachten erfüllt, sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen und einen Gutachter Ihrer Wahl damit beauftragen. Viele Ihrer Ansprüche werden durch dieses unabhängige Schadengutachten bereits nachgewiesen. Außerdem werden verschiedene Lösungswege aufgezeigt. Insgesamt bildet ein unabhängiges Schadengutachten aus unserer Sicht eine solide Basis für die Schadenabwicklung und sollte deshalb auch genutzt werden. Ein unabhängiger Gutachter verfolgt keine eigenen Interessen, er steht in keinem Interessenkonflikt mit den anderen beteiligten Parteien.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen macht die
gesamte Schadenabwicklung transparent und bietet ein hohes Maß an Sicherheit.

Haftpflichtschaden

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Quotenregelung

Hier tragen Sie an dem Unfall eine Teilschuld, und es kommen beide eben beschriebenen Fallkonstellationen zum Tragen: ...

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