Schadenabwicklung

Schaden ist nicht gleich Schaden. Je nach Ausgangslage führen unterschiedliche Wege zum Ziel einer erfolgreichen Schadensabwicklung. Sich umfassend zu informieren, zahlt sich aus. Denn nur wer über alle ihm zu Verfügung stehenden Möglichkeiten Bescheid weiß, kann die richtigen Entscheidungen treffen. Hier erfahren Sie die Vor- und Nachteile der einzelnen Ansätze.

David gegen Goliath … Kennen Sie das? Sie als Geschädigter mit wenig oder keiner Erfahrung in der Schadenabwicklung. haben es ausschließlich mit Schadenprofis zu tun.

Und diese Beteiligten reißen sich plötzlich alle um die Steuerung Ihres Schadens …

Irgendwie seltsam – oder auch nicht. Wir empfehlen Ihnen: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Fällen Sie keine Entscheidungen unter Druck! Das bedeutet auch:

Stehen Sie “schneller und unbürokratischer Hilfe” kritisch gegenüber (jedenfalls anfangs), denn häufig stehen dahinter handfeste finanzielle Interessen.

Hier stellen wir Ihnen einmal alle Abrechnungsmöglichkeiten vor, die es im Schadenfall gibt.

Wir sind sicher: Diese Informationen helfen Ihnen im Schadensfall tatsächlich!

Der Reparaturfall mit fiktiver Abrechnung

Hier verlangen Sie von der Versicherung den Geldbetrag, der erforderlich ist, um den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs wiederherzustellen.

Als Geschädigter sind Sie dabei so zu stellen, als ob der Unfallschaden überhaupt nicht eingetreten wäre. In diesem Fall erfolgt die Schadensabrechnung auf Grundlage eines Kfz-Gutachtens, eines Kurzgutachtens oder eines Kostenvoranschlags, ohne dass dabei eine Reparaturrechnung vorliegt.

Der Reparaturfall mit konkreter Abrechnung

Der “Klassiker” unter den Abrechnungsarten. Die Werkstatt stellt in Ihrem Auftrag den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs durch eine Reparatur wieder her.

Und Sie legen anschließend die Reparaturrechnung der Versicherung vor. Die Grundlage für die Reparatur und Regulierung kann ein Kfz-Gutachten, Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag sein.

Hier noch zwei Sonderfälle:

Der wirtschaftliche Totalschaden

Dieser liegt vor, wenn der Schaden höher ist als der Fahrzeugwert. In diesem Fall ist das Wiederherstellen des vorherigen Zustands wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Die Grundlage des Schadensausgleichs bildet der Fahrzeugwert, die Abrechnungsgrundlage bildet ein Kfz-Gutachten. Unter bestimmten Bedingungen, auf die wir im Rahmen dieses Beitrags, nicht näher eingehen, ist eine Reparatur auch bis zu einer Obergrenze von 130% des Wiederbeschaffungswerts möglich.

Der technische Totalschaden

In diesem (sehr seltenen) Fall kann der ursprüngliche Zustand aus technischen Gründen nicht hergestellt werden, etwa weil bestimmte Teile nicht mehr beschafft werden können.

Dann sind auch hier, so wie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, anstelle der Höhe der Reparaturkosten die Kosten für das Wiederbeschaffen eines gleichwertigen Fahrzeugs ausschlaggebend. Unsere Darstellung ist etwas vereinfacht, doch sie eignet sich auf jeden Fall für einen ersten Überblick. Und genau darauf kommt es an.

Um die Abwicklung der Details “dürfen” sich dann die Anwälte kümmern.

Die Reparaturmöglichkeiten im Kfz-Schadensfall

Als nächstes beschäftigen wir uns mit diesen Fragen: Welche Reparaturmöglichkeiten gibt es im Schadensfall? Und: Müssen Sie das Fahrzeug überhaupt reparieren lassen? Für welche Reparaturart Sie sich entscheiden, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Die Abrechnung mit der Versicherung läuft, je nach gewähltem Reparaturweg, unterschiedlich ab.

Sie können sogar ganz auf eine Reparatur verzichten und das Fahrzeug auch im verunfallten Zustand verkaufen.

Die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt

Dieser Weg liegt immer dann nahe, wenn das Fahrzeug relativ neu ist sowie bei komplizierten Schäden.

Der Fachwerkstätte besitzt die erforderliche Sach- und Fachkenntis sowie ev. erforderliche Spezialwerkzeuge. Außerdem können die Mechaniker direkt auf Vorgaben und Arbeitsanweisungen des Herstellers zugreifen. Mit der Reparatur in einem markengebundenen Reparaturbetrieb bleibt zudem die Garantie Ihres Fahrzeugs erhalten, und Sie können ev. auch außerhalb der Garantiezeit mit der Kulanz des Herstellers rechnen.

Die Reparatur in einer freien Werkstatt

Dieser Weg kann sich Fahrzeugen lohnen, die schon in die Jahre gekommen sind. Haben Sie den Wagen zur Wartung schon länger nicht mehr die teure Markenwerkstatt gebracht?

Warum sollten Sie es dann im Schadensfall tun? Besonders wenn der Schaden nicht komplex ist. Eine freie Fachwerkstatt behebt Schäden in vielen Fällen kostgünstiger als der Hersteller. Über den Gang in die freie Werkstatt lässt sich außerdem bei so manchem Schadenfall ein wirtschaftlicher Totalschaden abwenden.

Die technische Ausstattung  kann mit den markengebundenen Betrieben nicht ganz mithalten, deshalb spielt für die Wahl der Werkstatt immer auch die Komplexität des Schadens eine Rolle.

Die Reparatur in Eigenleistung

Wer handwerklich begabt ist, kann die Reparatur auch selbst vornehmen. Unterstützung bekommt man im Internet in Automobilforen, Blogs, Reparaturanleitungen auf YouTube etc.

Die Reparatur mit Gebrauchtteilen

Dieser Weg bietet sich speziell bei älteren Fahrzeugen an. Häufig kann so ein wirtschaftlicher Totalschaden abgewendet werden.
Das Verwenden von Gebrauchtteilen ist nicht als minderwertig anzusehen, denn die anderen Teile an Ihrem Fahrzeug sind ja ebenfalls bereits gebraucht.

Die Teilreparatur

Sie beheben nicht alle Schäden. Einen Teil der Schäden am Fahrzeug lassen Sie unrepariert. Sowie in einer Steigerungsform …

Keine Reparatur I

Sie fahren einfach mit dem Schaden weiter. Dieser Weg ist nur möglich, wenn keine keine sicherheitsrelevanten Fahrzeugkomponenten beschädigt wurden.
Außerdem darf keine Verstoß gegen die Verkehrssicherheit im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorliegen.

Beachten Sie jedoch: Kommt es später zu einem weiteren Schaden, können durch diese Variante erhebliche Nachteile auf Sie zukommen.

Keine Reparatur II

Bei dieser Variante verkaufen Sie Ihr Fahrzeug so wie es ist, d.h. ohne Reparatur im verunfallten Zustand. In diesem Fall sollten sich sich als nächstes mit der Restwertermittlung beschäftigen.

[INSERT_ELEMENTOR id="71365"]